Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1982 - 6 ER 208.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5970
BVerwG, 19.05.1982 - 6 ER 208.82 (https://dejure.org/1982,5970)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1982 - 6 ER 208.82 (https://dejure.org/1982,5970)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 6 ER 208.82 (https://dejure.org/1982,5970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,5970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die Verweigerung des Kriegsdienstes - Anforderungen an die Begründung des Verweigerungsbescheids

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1982 - 6 ER 208.82
    So hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit einer gewissensbezogenen Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe hervorgehoben (vgl. Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]) und eine konkrete Feststellung des Verwaltungsgerichts verlangt, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (BVerwGE 55, 217).
  • BVerwG, 04.09.1978 - 6 C 25.77
    Auszug aus BVerwG, 19.05.1982 - 6 ER 208.82
    So hat der Senat in ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit einer gewissensbezogenen Entscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe hervorgehoben (vgl. Beschluß vom 4. September 1978 - BVerwG 6 C 25.77 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 108]) und eine konkrete Feststellung des Verwaltungsgerichts verlangt, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (BVerwGE 55, 217).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht